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allgemeine Bezeichnung für Stoffe, die bei der anthropogenen Produktion und Konsumation anfallen und nicht weiter verwertbar sind. Nach deutschem Abfallrecht sind Abfälle bewegliche Sachen, deren sich der Besitzer entledigen will oder deren geordnete Entsorgung zur Wahrung des Wohls der Allgemeinheit geboten ist, insbesondere zum Schutz der Umwelt. Unterschieden wird grob zwischen Haus-, Gewerbe-, Industrie- und Sonderabfällen. Ein Teil der Abfälle wird heute über Recycling oder Kompostierung wiederverwertet, der grösste Teil wird jedoch über die Abfallbeseitigung entsorgt (Deponie, Müllverbrennung). Natürlicher Abfall (z.B. Bestandsabfall) geht umgesetzt wieder in die Ökosysteme ein. |
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