Gesetz des Bundes von 1976, zuletzt 1996 novelliert, zur
Reduzierung der Gewässerbelastung. Es sieht vor, dass für das direkte Einleiten von Abwasser in ein Fliessgewässer eine Abgabe gezahlt wird, die sich nach dem Volumen und der Schädlichkeit
bestimmter eingeleiteter Inhaltsstoffe richtet.