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zur Verbesserung des Baugrundes (Baugrundvergütung) kann der natürlich anstehende, nicht tragfähige Boden im Rahmen eines Bodenaustausch- bzw. Bodenersatzverfahrens gegen tragfähigen Boden ausgetauscht werden. Dies gilt insbesondere, wenn andere Verfahren, z.B. eine Verdichtung, nicht möglich oder unwirtschaftlich sind. Bei dem Bodenaustauschmaterial handelt es sich um nichtbindige Erdstoffe (Sande und Kiese), die im Hinblick auf ihre Einbaufähigkeit, Verdichtbarkeit und Dauerhaftigkeit den jeweiligen Ansprüchen an den Baugrund genügen. |
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