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seit 1990 Nachfolgeinstitution der 1868 gegründeten Norddeutschen Seewarte, der Deutschen Seewarte (seit 1875) und des Deutschen Hydrographischen Institutes (DHI, seit 1945). Seine gesetzlichen Aufgaben umfassen die Seevermessung, die Gezeiten-, Wasserstands- und Sturmflutvorhersage, den Eisdienst, den erdmagnetischen Dienst sowie die Herausgabe amtlicher Seekarten, Seehandbücher und nautischer Nachrichten. Darüber hinaus betreibt es die Überwachung von Nord- und Ostsee hinsichtlich des physikalisch-chemischen Zustandes, betreibt naturwissenschaftliche und nautisch-technische Forschungen zur Sicherung von Seeschiffahrt und Seefischerei und prüft nautische Geräte. |
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