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Landschaftsausschnitt oder Landschaftsraum, der dem Menschen die Erholung, also die Wiederherstellung seiner physischen und psychischen Kräfte ermöglicht. Im Erholungsgebiet wird die Landschaft voll oder mindestens teilweise für die Erholung beansprucht. Die Erholung kann somit auch als eine Form der Bodennutzung (Erholungsnutzung) aufgefasst werden. Gebiete mit monofunktionaler Erholungsnutzung (z.B. Freizeitparks) sind nur kleinräumig anzutreffen, mehrheitlich werden Erholungsgebiete multifunktional genutzt und überlagern sich mit land- und forstwirtschaftlichen Gebieten, Wasserschutzgebieten, Natur- und Landschaftsschutzgebieten. Erholungsgebiete können nach Lage- und Erschliessungsmerkmalen, nach ihrer natürlichen und infrastrukturellen Ausstattung sowie nach der Nutzungsdauer der Erholungssuchenden unterschieden werden. Nächsterholungsgebiete sind stadtnahe Erholungsgebiete, die kurzzeitig für einige Stunden benutzt werden. Naherholungsgebiete werden tagesweise oder übers Wochenende aufgesucht und Fernerholungsgebiete sind Ferienerholungsgebiete, die im Tourismus eine wichtige Rolle spielen. Die vermehrte Beanspruchung der freien Landschaft zur Erholungsnutzung führt zu Konflikten mit anderen Nutzungsformen (land- und forstwirtschaftliche Nutzung, Natur- und Landschaftschutz), die in der Erholungsgebietsplanung berücksichtigt werden müssen. Vor allem in stadtnahen Kurzzeit-Erholungsgebieten haben der Nutzungsdruck und die resultierenden ökologischen Belastungen stark zugenommen. In Ferienerholungsgebieten haben sich infolge der touristischen Nutzung die ehemaligen Dörfer zu Siedlungen mit städtischem Charakter entwickelt und die ehemalige Naturnähe sich in eine technisierte Freizeitlandschaft umgewandelt. |
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