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das stufenweise Vorgehen bei der Altlastenbearbeitung ist eng verknüpft mit einer der jeweiligen Erkundungsstufe angeschlossenen Bewertung. Dadurch wird garantiert, dass für jede Stufe im Einzelfall genau bestimmt werden kann, wie vorzugehen ist. Der Handlungsbedarf wird hier über Risikofaktoren festgelegt. Aufgrund dieser, nach einem einheitlichen Schema vorzunehmenden Bewertung, lässt sich der Handlungsbedarf ermitteln und eine landesweite Dringlichkeitsliste erstellen. Beim stufenweisen Vorgehen werden Erkundungsstufen unterschieden, die mit einer Bewertung auf dem jeweiligen Beweisniveau (BN) abgeschlossen werden: historische Erhebung (HistE, BN 0), historische Erkundung (E0-1, BN 1), orientierende Erkundung (E1-2, BN 2) nähere Erkundung (E2-3, BN 3), eingehende Erkundung/Sanierungsvorplanung (E3-4, BN 4). |
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