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niederfrequente Vibrationen, die von Dauererschütterungen durch Maschinen, Rammgeräte, Verdichter etc. oder von kurzzeitigen Erschütterungen durch Sprengarbeiten, Abbrucharbeiten u.ä., oder von Erdbeben ausgehen und zu Schäden an Bauwerken bis zu deren vollständiger Zerstörung führen können. In Europa wird die Erschütterungswirkung von Erdbeben durch die Intensitäten I in der 12teiligen MSK-Skala, welche mit der 12stufigen Mercalli-Skala vergleichbar ist, ausgedrückt. Die MSK-Skala umfasst die Wirkung aufgrund menschlicher Eindrücke, wie nicht fühlbar (d.h. nur über Instrumente zu erfassen: I =1) bis über weitgehend fühlbar (I =4) zu aufweckend (I =5) und erschreckend (I =6); sie umfasst weiterhin Wirkungen auf Gebäude, wie Gebäudeschäden (I =7) über allgemeine Gebäudezerstörungen (I = 10) zu Katastrophe mit schweren Schäden (I = 11) und Landschaftsveränderungen (I = 12). Diese Skala entspricht der Richter-Skala (Richter-Magnitude) mit einer Magnitude zwischen 1 und 8,6. Erschütterungen werden im Untergrund durch Raum- und Oberflächenwellen übertragen. Treffen sie auf Bauwerke, kann die Erschütterungswirkung durch die Messung der Schwinggeschwindigkeit (in mm/s) erfasst werden. Die Wellenausbreitung im Untergrund und die damit verbundene Übertragung von Erschütterungen auf Bauwerke hängt u.a. vom Aufbau des Untergrundes, dem Zustand des Bauwerkes, den dynamischen Eigenschaften der Erschütterungsursache sowie der Wellenüberlagerung und den Resonanzerscheinungen ab. Letztere können Boden- und Bauwerkserschütterungen deutlich verstärken, insbesondere wenn die Hauptfrequenz mit der Eigenfrequenz des Bodens bzw.
Bauwerkes zusammenfällt.
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