| |
Fangedamm, temporäres Bauwerk zur Umleitung eine Flusses oder zur Einengung des Flussquerschnitts. Im Schutze des Fangdammes können Vorhaben wie z.B. der Bau von Staumauern und -dämmen, Wehr- und Kraftwerksanlagen, Brückenpfeilern und Uferböschungsbefestigungen durchgeführt werden. Fangdämme können als Erddamm, Spundwand, Kasten- oder Zellenfangdamm ausgeführt werden. |
|