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Teilbereich der Landschaftsplanung und der Stadtplanung, der sich mit den Fragen einer optimalen Ausweisung und Gestaltung von Freiräumen sowie Freiflächen innerhalb und ausserhalb des Siedlungsgebietes befasst. Freiräume im ländlichen Raum werden auf der Ebene der Regionalplanung behandelt und stellen als regionale Grünzüge oder land- und forstwirtschaftliche Flächen nicht einen planerischen Restraum dar, sondern sind natürliche bis naturnahe Gebiete, welche ökologische Ausgleichsfunktionen übernehmen und dadurch die Ökosysteme der Lasträume unterstützen (Ausgleichsraum). Im Siedlungsgebiet erfolgt die Freiraumplanung auf der Ebene der Ortsplanung durch die Ausweisung von für eine ökologische Stadtentwicklung und -erhaltung besonders bedeutsamen unüberbauten Flächen. Die Freiraumplanung hat hier viele unterschiedliche Interessen zu berücksichtigen: Fragen der Stadtgliederung, des Erscheinungsbildes der Stadt, historische und kulturgeschichtliche Entwicklung der freien sowie überbauten städtischen Flächen, Freiräume als öffentliche Begegnungs- und Erholungsstätten, die ökologischen Funktionen der Freiflächen (Stadtökologie) aber auch den stetigen Druck vor der Überbauung für Wohnungs-, Geschäfts- oder Verkehrszwecke. |
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