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Bewilligungsverfahren, Prüfung durch Behörden und evtl. der Öffentlichkeit, ob Bauprojekte den rechtlichen und öffentlichen Anforderungen betreffend der Umweltverträglichkeit genügen. In Deutschland gibt es drei Arten von Genehmigungsverfahren. a) Beim vereinfachten Verfahren werden Anlagen ohne Beteiligung der Öffentlichkeit genehmigt. b) Das förmliche Verfahren fordert, dass die Genehmigungsunterlagen öffentlich ausgelegt werden. Einwendungen Betroffener fliessen in die Entscheidung der Genehmigungsbehörde ein. c) Beim förmlichen Verfahren mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung müssen dem Antrag die entscheidungserheblichen Unterlagen der Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU) beigefügt sein, um der Behörde die umfassende Bewertung der vorhabensbezogenen Umweltauswirkungen zu ermöglichen. |
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