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universelle Wechselwirkungserscheinung der gegenseitigen Anziehung zwischen zwei beliebigen Massenpunkten. Das Newtonsche Gravitationsgesetz besagt, dass die auftretenden Gravitationskräfte (Anziehungs- oder Attraktionskräfte) dem Produkt der Massen m1 und m2 direkt und dem Quadrat des Abstandes r der Massenpunkte indirekt proportional sind:
Dabei bezeichnet G die Gravitationskonstante. Betrachtet man das Gravitationsfeld eines Massenpunktes der (aktiven) schweren Masse m1 = M, erhält man aus dem Gravitationsgesetz die Gravitationsfeldstärke in vektorieller Form: wobei
 
den Punkt bezeichnet, in dem die Gravitationsfeldstärke betrachtet wird, und r =| 
| der Betrag des Positionsvektors ist. Die Anziehungswirkung auf einen beliebigen Massenpunkt m wird durch 
= m· 
M beschrieben; m wird in diesem Zusammenhang als (passive) schwere Masse
bezeichnet, die ein Mass für die erfahrene Anziehungswirkung ist. Die Bewegung eines beliebigen Massenpunktes m im Gravitationsfeld des Massenpunktes M wird in einem Inertialsystem durch das 2. Newtonsche Gesetz bestimmt. Ein beliebiger Massenpunkt m erhält dabei eine Beschleunigung (die Beschleunigung des freien Falls), die der Gravitationsfeldstärke gleich ist:

= m-
M. Nach dem 1. Newtonschen Gesetz besitzen alle Körper die dynamische Eigenschaft der Trägheit, wofür die träge Masse m ein Mass ist. Schwere Masse und träge Masse erweisen sich als gleich (Äquivalenzprinzip).
MSc |
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