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Summe aller positiven Wasserbilanzglieder, z.B. Grundwasserneubilung aus Niederschlag und die Zusickerung aus einem oberirdischen Gewässer, für einen Grundwasserabschnitt. Der Teil des Grundwasserdargebots, der durch technische Massnahmen gefördert werden kann, wird als gewinnbares Grundwasserdargebot bezeichnet. Das nutzbare Grundwasserdargebot ist dagegen der Teil des gewinnbaren Grundwasserdargebots, der für Wasserversorgungszwecke unter Berücksichtigung bestimmter Randbedingungen, z.B. ökonomischer oder ökologischer Art, genutzt werden kann. |
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