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Gebiet, das dem qualitativen und quantitativen Schutz des einem Heilwasservorkommen oder der Heilquelle zuzuordneten Einzugsbereiches dient. Analog zu den Trinkwasserschutzgebieten werden einzelne Schutzzonen ausgewiesen, in denen entsprechend den hydrogeologischen Gegebenheiten Nutzungseinschränkungen oder auch Verbote verhängt werden können. Die Festlegung der Schutzzonen und Schutzmassnahmen erfolgt i.d.R. durch eine amtliche Verordnung. |
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