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Bauwerk an Stauanlagen zur schadlosen Ableitung extremer Hochwasserabflüsse (Bemessungshochwasser). Bei Wehren geschieht dies über den Wehrkörper, wobei im Falle beweglicher Wehre die Verschlüsse je nach Konstruktionsart entweder gezogen oder umgelegt werden. Bei der Dimensionierung von Talsperren geht man davon aus, dass das Bemessungshochwasser auf einen bereits gefüllten Speicher trifft und ein Rückhalt daher nicht mehr stattfindet. Hochwasserentlastungsanlagen werden meist als feste oder bewegliche Wehre ausgeführt. Bei Staumauern wird das Bemessungshochwasser meist über das Sperrenbauwerk abgeleitet, im Falle von Gewichtsstaumauern bildet daher die luftseitige Böschung einen Schussboden, bei Bogenstaumauern findet ein freier Überfall statt. Da Staudämme aus Sicherheitsgründen nicht überströmt werden können, sind hier eigene Hochwasserentlastungsanlagen erforderlich. Bei grösseren Bemessungsabflüssen können diese den Charakter eigener Staumauern haben, bei kleineren geschieht die Entlastung über seitlich angeordnete Wehre, an die sich eigene Entlastungsstollen oder Schussrinnen mit nachgeschalteten Tosbecken anschliessen. Möglich ist auch eine Entlastung mittels Überfalltürme. Wesentlich ist in allen Fällen die anschliessende schadlose Energieumwandlung, welche entweder in einem Tosbecken oder über eine Sprungschanze erfolgt.
EWi |
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