Landschaftsprogramm, stellt die durch die Landschaftsplanung erarbeiteten landespflegerischen Entwicklungsideen, Zielvorstellungen und Massnahmen dar. Während der Landschaftsplan schon Massnahmen für konkrete örtliche Projekte beinhaltet, entsteht der Landschaftsrahmenplan aus übergeordneten Planungen und ist rechtlich unverbindlich.