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Landschaftsschutz |
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die Gesamtheit aller Massnahmen von Naturschutz und Landespflege zur Erhaltung des Leistungsvermögens des Landschaftshaushaltes. Dabei geht es um den Schutz der natürlichen und kulturellen Eigenarten ganzer Landschaften als konservierende Massnahmen, um die Gestaltung besonderer Landschaftselemente (Landschaftsästhetik), um eine Verbesserung der Landschaftsstruktur (z.B. Verbesserung des Geländeklimas durch Windschutz) und um den Schutz der natürlichen Ressourcen (z.B. Schutz des Bodens gegen Erosion). Auch die Pflege und Steigerung des Erholungswertes einer Landschaft kann Ziel des Landschaftsschutzes sein (Erholungsnutzung). Eine weitere Wirkung ist die Erhaltung von Habitaten für wildlebende Pflanzen und Tiere. Letztlich ist aber auch der Schutz der Landschaft um ihrer selbst willen legitimiert. Im Naturschutzrecht hat der Landschaftsschutz die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten durch Rechtsverordnungen zum Ziel. Im Gegensatz zum Naturschutz hat der Landschaftsschutz allerdings nur orientierenden Charakter und besitzt im Vergleich mit anderen Naturschutzmassnahmen eine geringere Bedeutung. |
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