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Wasserkraftanlage, die im wesentlichen das natürliche Wasserdargebot eines Gewässers nutzt, ohne dass oberhalb der Anlagen grössere Speicherungsmöglichkeiten bestehen. Das zu erwartende Leistungs- und Arbeitsdargebot hängt daher fast ausschliesslich von den natürlichen Zuflüssen ab. An entsprechend wasserreichen Flüssen und Strömen mit geringem Gefälle ( < 1‰) wird der Aufstau durch ein Wehr erzeugt. Das Kraftwerk steht meist in enger räumlicher Beziehung zur Wehranlage. Da Gewässer dieser Art meist auch von der Schiffahrt genutzt werden, sind für die Überwindung der durch das Wehr erzeugten Fallstufe Schleusen erforderlich. Fischaufstiege kommen meist als weitere Nebenanlage dazu. Die einzelnen Anlagenteile sind meist nebeneinander in einer Achse senkrecht zum Stromstrich angeordnet (zusammenhängende Bauweise). Bei der aufgelösten Bauweise wechseln sich über den Fluss Wehr- und Kraftwerkselemente ab (Pfeilerkraftwerk). Sonderformen der Laufwasserkraftwerke sind Ausleitungskraftwerke, teilweise auch als Umleitungskraftwerk bezeichnet, bei denen das Triebwasser aus dem ursprünglichen Gewässerbett abgeleitet wird und in diesem nur noch das für die Energieerzeugung nicht genutzte Restwasser verbleibt (mit entsprechenden ökologischen Folgen). Als hydraulischer Maschinentyp werden hauptsächlich Kaplan-Turbinen (Turbinen) verwendet. |
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