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Längswerk, parallel zum Ufer bzw. zum Stromstrich liegendes, dammartiges Regelungsbauwerk (Abb.). Leitwerke haben die Aufgabe, in grösseren Gewässern den Querschnitt so weit einzuschränken, dass auch in Zeiten geringer Wasserführung z.B. für Zwecke der Schiffahrt (Wasserstrassen) ausreichende Wassertiefen vorhanden sind (Niedrigwasserregelung). Um Strömungen hinter dem Leitwerk zu vermeiden, ist dieses häufig mit Querdämmen (Traversen) mit dem Ufer verbunden. Die Auswirkung von Leitwerken auf die Morphologie des Flusses sind ähnlich wie bei Buhnen, sie haben allerdings aus hydraulischer Sicht den Vorteil einer gleichmässigeren Führung des Stromstriches, insbesondere an den Aussenufern von Flusskrümmungen. In Bau und Unterhaltung sind sie teurer als Buhnen und nur mit erheblichem Kostenaufwand zu verändern.
Leitwerk: Gewässerregelung mit Leitwerken (1) und Buhnen (2) an der Donau bei Metten vor dem Ausbau 1929 (a) und danach 1960 (b). |
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