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technische und gesetzgeberische Vorgaben und Massnahmen zum Schutz der natürlichen Zusammensetzung der Luft. Anthropogene Emissionen durch Hausbrand, Verkehr und Industrie sollen dabei verhindert oder soweit als möglich gemindert werden. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz mit Verordnungen und Verwaltungsvorschriften regelt die Massnahmen zur Luftreinhaltung. Diese sind anlagenbezogen, wobei geprüft werden muss, ob durch die Errichtung für die Bewohner benachbarter Grundstücke erhebliche Nachteile, Gefahren oder Belästigungen zu erwarten sind. Sie können auch den produktbezogenen Immissionsschutz betreffen (regelt die Inhaltsstoffe von Produkten und Erzeugnissen) oder den gebietsbezogenen Immissionsschutz (Überwachung der Luftqualität in Untersuchungsgebieten und Aufstellen von Luftreinhalteplänen). |
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