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Lärmschutzbereich, 1) i.e.S. Schutzzonen um Flugplätze, die auf Basis des deutschen Gesetzes gegen Fluglärm ausgewiesen werden und in welchen abhängig von der Fluglärmbelastung Planungsempfehlungen gemacht und die Verteilung der entstehenden Kosten geregelt werden (z.B.: >75 dB Fluglärm=keine Ausweisung neuer Baugebiete; 67-75 dB=nur gewerbliche oder industrielle Nutzung; 62-67 dB = obligatorische Schallschutzmassnahmen nötig, keine neuen Wohngebiete). 2) i.w.S. Baugebiete, in welchen durch eine erhöhte Lärmbelastung Lärmschutzmassnahmen nötig werden. |
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