Gesetz vom abnehmenden Ertragszuwachs, auch Wirkungsgesetz der Wachstumsfaktoren genannt. Besagt, dass die Steigerung eines Wachstumsfaktors den Ertrag nicht gleichmässig erhöht. Der Ertragszuwachs nimmt mit zunehmendem Faktoreinsatz in dem Masse ab, wie der fehlende Nährstoff sich dem Höchstertrag nähert.