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bemerkenswerte, objekthafte oder kleinflächige ( < 1 ha), klar von der Umgebung abgrenzbare Einzelschöpfungen der Natur, die aufgrund ihrer Schönheit, Seltenheit oder Eigenart erhalten bleiben sollen und deshalb unter Schutz gestellt worden sind. Zu den Naturdenkmalen zählen u.a. Felsen, Quellen, Wasserfälle, erdgeschichtliche Aufschlüsse, Bodenformen, Mikrostandorte alter Bäume, seltener Pflanzen oder Tiere. Ihnen wird wissenschaftliche, kulturelle, geschichtliche, ästhetische oder ökologische Bedeutung beigemessen. In der Bundesrepublik Deutschland sind zur Zeit über 35.000 Naturdenkmale ausgeschieden. |
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