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die für ein Staatsgebiet der Erde vorhandene oder angestrebte räumliche Anordnung von Infrastruktureinrichtungen wie Wohngebiete, Arbeitsstätten, Freiflächen usw. Die planmässige Gestaltung eines Staatsgebietes, also die Herstellung einer bestimmten Raumordnung wird durch die Raumordnungspolitik und die von ihr ausgehende Raumordnungsgesetzgebung erreicht (Raumplanung). |
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