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allgemein die nachträgliche Verbesserung oder Wiederherstellung eines Zustandes. Sanierung kann in folgenden Bereichen vorkommen. a) in der Wirtschaft: das ökonomische Wiedergesunden eines Betriebes; b) im Städtebau: die Wiederherstellung und Verbesserung von Altbauwohnungen und Altbaugebieten, zur Steigerung der Lebensqualität; c) in der Umwelttechnik: die Sanierung von Anlagen, die nicht mehr dem neuesten technischen Stand entsprechen, so dass sie als Emittenten in Erscheinung treten; d) in der Altlastensanierung: vor allem die Beseitigung von Bodenverunreinigungen. Im Zusammenhang mit der Sanierung stehen rechtliche Verordnungen, in welchen Höchstwerte bestimmter Stoffe in der Umwelt vorgeschrieben sind, die somit Sanierungsmassnahmen oft erst zwingend machen. Altlastensanierung. |
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