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soll ein kontaminierter Standortes saniert werden, muss im Einklang mit dem technisch Machbaren und dem wirtschaftlich Vertretbaren zunächst das Sanierungsziel festgelegt werden. Ziele können die Wiederherstellung der universellen Verwendbarkeit des Standortes, die Verringerung der Schadstoffbelastung auf ein bestimmtes Mass, die vorläufige Sicherung des Standortes oder die Unterbindung der Gefährdungspfade sein. |
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