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von den Abmessungen her festgelegte Standardschiffseinheit, für die ein Ausbau einer Wasserstrasse entsprechend der jeweiligen Wasserstrassenklasse erfolgt. Bei den Motorschiffen ist die Breite wegen der Standard-Schleusenabmessungen auf 11,40 m begrenzt, während z.B. beim Grossmotorgüterschiff (GMS) die Länge 110 m beträgt. Bei der in den Kanälen grösstmöglichen Tauchtiefe von 2,50 m liegt die Tragfähigkeit eines GMS bei 1350 t. Wo eine derartige Tauchtiefenbegrenzung nicht vorliegt, beträgt sie bis zu 2500 t. Schubverbände bestehen aus einem Schubboot mit der Antriebseinheit und je nach Wasserstrassenklasse bis zu sechs Leichtern ohne eigenen Antrieb. |
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