bei ungenügender geometrischer Suffosionssicherheit ηS,H ist der Erdstoff suffosionsgefährdet. Suffosion tritt aber erst dann ein, wenn darüber hinaus auch das hydraulische Suffosionskriterium nicht erfüllt wird. Der Nachweis der Sicherheit (Suffosionssicherheit) erfolgt nach a) dem geometrischen Suffosionskriterium und b) dem hydraulischen Suffosionskriterium.