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nach der Mineral- und Tafelwasser-Verordnung ein künstliches Mineralwasser, das zur geschmacklichen Aufbesserung mit natürlichem Salzwasser, Mineralwasser, Meerwasser, Kochsalz, Soda oder doppeltsaurem Natron angereichert worden ist. Tafelwässer dürfen nur so hergestellt werden, dass sie die in der Trinkwasserverordnung für chemische Inhaltstoffe vorgegebenen Grenzwerte einhalten. |
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