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VEP, Planungssinstrument zur schnellen Realisierung eines konkreten Vorhabens, einschliesslich der baulichen Gestaltung. Der VEP besteht aus dem Vorhaben- und Erschliessungsplan des Vorhabensträgers, der Satzung der Gemeinde und dem Durchführungsvertrag zwischen Vorhabenträger und Gemeinde. Seit 1993 im Einigungsvertrag (§246a Baugesetzbuch) zugelassen, soll er Bauleitverfahren beschleunigen. |
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