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sieht als wichtiger Grundsatz des modernen Umweltschutzes vor, dass Massnahmen, die zu Umweltgefahren und Umweltschäden führen, so weit als möglich vermieden werden sollten. Für schädliche oder lästige Einwirkungen auf die Umwelt, die nicht vermieden werden können, werden von der Umweltpolitik Grenzwerte erlassen, die so festgelegt sind, dass die Gesundheit des Menschen, das Leistungsvermögen des Landschaftshaushaltes und die Vielfalt von Landschaft sowie Pflanzen- und Tierwelt gewährleistet bleiben. Bestehen Interessenskonflikte mit anderen Politikbereichen (z.B. volkswirtschaftliche Produktivität), wird eine Güterabwägung vorgenommen. |
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