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topographische Karten, die an materielle Zeichnungsträger gebunden sind. Zu ihnen zählen z.B. die Kartenblätter der topographischen Karten der Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland. Sie sind geordnet nach den Massstäben 1:5.000, 1:10.000, 1:25.000, 1:50.000, 1:100.000, 1:200.000, 1:500.000 und 1:1.000.000. Für die Herstellung sind zuständig bis zum Massstab 1:100.000 die Landesvermessungsämter oder Landesbetriebe für Landesvermessung und Geoinformation und für die Massstäbe ab 1:200.000 das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie. |
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