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rollige Lockergesteine, Lockergesteine ohne plastischen Eigenschaften. Beim Knetversuch nach DIN 4022 Teil 1 (bindige Lockergesteine) lässt sich ein nicht-bindiger Boden nicht zu einer 3 mm dicken Walze ausrollen. Nach DIN 1054 sind Lockergesteine nichtbindig, wenn der Gewichtsanteil an Korngrössen unter 0,06 mm 15% nicht übersteigt. Dem entsprechen Sand, Kies, Steine und ihre Mischungen mit nur geringen Anteilen an Ton und Schluff. |
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