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gebietsbezogene Zusammenstellung gefährdeter Tier- und Pflanzenarten nach international definierten Gefährdungskategorien. Die Gefährdungsgrade sind: 0 = ausgestorben oder verschollen, 1=vom Aussterben bedroht, 2=stark gefährdet, 3=gefährdet und 4=potentiell gefährdet. Die Einstufungen basieren auf der Bestandesentwicklung, Tendenzen der Verbreitung und der Biotopwahl der Arten. Rote Listen dienen den Behörden und Naturschutzgruppen zur Planung und Erfolgskontrolle von Naturschutzmassnahmen sowie zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für Fragen des Naturschutzes. Die meisten auf Roten Listen verzeichneten Arten kommen in gefährdeten Ökotopen vor, die dadurch zugleich Vorrangflächen des konservierenden Naturschutzes sind. |
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