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sind Böden, deren natürliche Horizontfolge bzw. Substratschichtung durch Ein- oder Aufbringen einer technogenen Trag- oder Sperrschicht (Beton, Asphalt, Pflaster, Folie, Gebäude etc.) verändert wurde, sie also eine Versiegelung aufweisen. Die Ziele einer Versiegelung sind nutzungsorientiert, z.B. mechanische Belastbarkeit (Verkehr) oder Verhinderung des Sickerwasserflusses (Deponieabdeckung zum Grundwasserschutz). Unterschieden werden Oberflächen- (z.B. Strasse) und Unterflurversiegelung (z.B. Tiefgarage mit Bodenüberdeckung) bzw. nach Intensität und Wirkung Teil- und Vollversiegelung. Stadtböden sind häufig versiegelt. Wirkungen sind u.a. Einschränkung bzw. Verlust natürlicher Bodenfunktionen (z.B. Grundwasserneubildung). Eine Bewertung erfolgt mit Flächenbezug (Versiegelungsintensität). Planer definieren nutzungsabhängig zulässige Obergrenzen oder veranlassen Entsiegelungen. Typische Gradienten existieren zwischen Innenstadt und ländlichem Umland. |
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