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Auswahlregel, eine 1961 mathematisch formulierte und im Verlauf der 1960er Jahre formelmässig ausgebaute Gesetzmässigkeit der kartographischen Generalisierung, speziell der Objektauswahl, die auf die Wahrung der relativen Dichte des Kartenbildes des Ausgangsmassstabs im Folgemassstab (Massstab) abzielt. Es geht auf folgende Formel zurück:
(nF = Anzahl der Objekte im Folgemassstab, nA =Anzahl der Objekte im Ausgangsmassstab, MA = Massstabszahl des Ausgangsmassstabes und MF =Massstabszahl des Folgemassstabes). Diese, auch als einfaches Auswahlgesetz bezeichnete mathematische Beziehung, ist v.a. für topographische Karten grosser und mittlerer Massstäbe bei kleinen Massstabsabständen anwendbar. Bei kleinmassstäbigen Karten, z.B. bei Atlaskarten, sind die Bedeutung bestimmter Objekte, die im Blick auf die Kartennutzung eine besondere Betonung verlangen, und der Zeichenschlüssel der im Verhältnis zum Kartenmassstab vielfach erheblich vergrösserten Signaturen zu berücksichtigen. Hierfür nutzt man das erweiterte Auswahlgesetz, in dem ein Zeichenschlüsselkoeffizient (CZ) und ein Bedeutungskoeffizient (CB) enthalten sind:
Der Bedeutungskoeffizient kann folgende Beträge annehmen:
CB =1
bei normaler Bedeutung der Objekte,
bei besonderer Bedeutung der Objekte,
bei geringer Bedeutung der Objekte. Der Zeichenschlüsselkoeffizient wird wie folgt berechnet:
(gilt für Zeichenschlüssel der Folgemassstäbe, die nach dem Wurzelgesetz auf jenen des Ausgangsmassstabes abgestimmt sind).
gilt für lineare Objekte (Strassen, Flüsse), bei denen nur die Signaturenbreite s für die Generalisierung massgebend ist.
gilt für flächenhafte Objekte (Seen, Ortschaften), deren Fläche f für die Generalisierung massgebend ist. Die Kenntnis solcher und anderer Generalisierungsgesetzmässigkeiten ist v.a. für die rechnergestützte Generalisierung unerlässlich. |
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