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Klassifikation nach DIN 18196, die Bodenarten für bautechnische Zwecke in Gruppen mit annähernd gleichem stofflichen Aufbau, ähnlichen bodenphysikalischen Eigenschaften und im Hinblick auf ihre bautechnische Eignung zusammenzufassen. Die Einordnung erfolgt, unabhängig vom Wassergehalt und von der Dichte, allein nach der stofflichen Zusammensetzung des Bodens. Klassifikationsmerkmale sind Korngrössenbereiche, Korngrössenverteilung, plastische Eigenschaften, organische Bestandteile und Entstehung des Bodens. Es werden sechs Hauptgruppen unterschieden: a) grobkörnige Böden, b) gemischtkörnige Böden, c) feinkörnige Böden, d) organogene Böden und Böden mit organischen Beimengungen, e) organische Böden und f) Auffüllungen. Die Hauptgruppen werden mit Hilfe der Klassifikationsmerkmale in insgesamt 29 Gruppen unterteilt. |
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