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Herstellung eines Gesteinshohlraums mit rundem Querschnitt (Bohrloch) zur Erkundung oder Untersuchung der Untergrundverhältnisse (Aufschlussbohrung), von Lagerstätten nutzbarer Stoffe (Produktionsbohrung, Brunnenbohrung) oder zur Herstellung einer Wegsamkeit (Schachtbohrung, Tunnelbohrung). Unter Einsatz der verschiedenen Bohrverfahren werden Bohrungen nach der Bohrtiefe als Flachbohrungen (bis 500 m), Tiefbohrung (bis 5000 m) und übertiefe Bohrungen ( > 5000 m), nach ihrer Raumlage (Vertikalbohrungen, Schrägbohrung oder Horizontalbohrung) sowie nach der Art der Gesteinszerstörung als Vollbohrung oder bei Herauslösen und Zutageförderung eines zylindrischen Gesteinskörpers (Bohrkern) als Kernbohrung unterschieden. |
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