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BbodSchG, wurde zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten entworfen und ist am 1.3.1999 in Kraft getreten. Der Zweck des Gesetzes ist es, die Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen. Schädliche Bodenveränderungen müssen verhindert werden, Bodenkontaminationen, Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen müssen saniert werden und es muss Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden getroffen werden. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte so weit wie möglich vermieden werden (Bodenfunktionen). Schädliche Bodenveränderungen im Sinne dieses Gesetzes sind Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen, durch die Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden. |
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