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bestimmt das Programm für die grossräumige, landesweite Raumordnung der BRD. In ihm werden die Zielsetzungen der verschiedenen Fachplanungen der Bundesressorts zunächst einmal in einer Konzeption für das gesamte Bundesgebiet dargelegt. Die gesetzliche Grundlage bildet das Bundesraumordnungsgesetz, welches zusammen mit dem Bundesbaugesetz ein bundesressortübergreifendes Instrument zur Entwicklungsplanung darstellt. Nachfolgende, untergeordnete Planungsebenen erstellen die Landesentwicklungspläne, Regionalpläne und die Bauleitpläne. |
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