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in der Geographie und in der Betrachtung von Landschaftsökosystemen wird der Raum in vier Hauptmassstabsbereiche (Dimensionsstufen) gegliedert (Theorie der geographischen Dimensionen Tab.). Die naturräumlichen Einheiten der verschiedenen Dimensionsstufen gelten als der jeweiligen Stufe entsprechende, ökofunktional homogene Gebiete, welche einen eigenen, einheitlich funktionierenden Landschaftshaushalt besitzen. Die Grenzen der Dimensionsstufen sind so gewählt, dass innerhalb der Stufen gleiche funktionell-inhaltliche Aussagen möglich sind, dieselben methodischen Ziele verfolgt werden und ein einheitliches Methodenniveau eingehalten wird. Der Übergang von einer Dimension zur anderen tritt dort auf, wo, infolge des Massstabswechsels der Betrachtung, neue Prozesse und Funktionszusammenhänge relevant werden (die zuvor vernachlässigt werden konnten) und ein neues Methodenspektrum verlangen. Die topische Dimension ist die kleinste Dimension, in ihr werden die landschaftsökologischen räumlichen Grundeinheiten (Geotope) ausgeschieden. Aus diesen topischen Raumeinheiten (Basiseinheiten) setzen sich die Choren der unterschiedlichen Substufen zusammen. Sie besitzen wiederum eine dem Massstabsbereich angemessene, gleichartige Struktur und Funktionalität (z.B. gleiches Mesoklima, Gebietswasserhaushalt). Grossverbände naturräumlicher Einheiten gehören zur regionischen Dimension und sind gekennzeichnet durch eine einheitliche Grundstruktur von z.B. Makrorelief, Vegetationszone, Klimasubzone. Räume, die durch planetar wirksame Prozesse (Windsysteme, Klimazone, Strahlungshaushalt) einheitlich strukturiert sind, gehören zu den naturräumlichen Einheiten geosphärischer Dimension. |
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