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Kriterien zur Bestimmung der Frostempfindlichkeit von Böden. Ein wesentliches Kriterium stellt die Korngrössenverteilung dar. Nach Schaible ist ein Boden frostgefährdet bzw. frostempfindlich, wenn seine Körnungslinie den im Frostkriterium als frostgefährdet bzw. frostempfindlich bezeichneten Bereich schneidet. Liegt die Körnungslinie ausserhalb, so sind keine Schäden durch Bodenfrost zu erwarten (Abb. 1). Nach Casagrande sind für die Frostgefährlichkeit eines Bodens die Korngrössen um 0,02 mm massgebend. Je nach Ungleichförmigkeitszahl ist der Anteil kleiner als 0,02 mm, bei dem der Boden noch nicht als frostsicher anzusehen ist, verschieden: Bei U > 15 ist der Boden frostgefährdet, wenn der Anteil der Komponenten <0,02 mm mehr als 3% beträgt; er ist auch bei U < 5 frostgefährdet, wenn der Anteil <0,02 mm mehr als 10% beträgt. Für Zwischenwerte, also für U zwischen 5 und 15, muss bezüglich der kritischen Prozentzahlen geradlinig interpoliert werden (Abb. 2). Ein weiteres Frostkriterium stellen die Frostempfindlichkeitsklassen nach den Zusätzlichen Technischen Vorschriften und Richtlinien für Erdarbeiten im Strassenbau (ZTVE-StB 93 Entwurf) dar. RZo
Frostkriterien 1 : Frostkriterium nach Schaible.
Frostkriterien 2 : Frostkriterium nach Casagrande. |
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