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konsolartige Verbreiterung des lastabtragenden Bauteils zur Verminderung der Pressung auf den Baugrund. Es werden folgende Fundamente unterschieden: Streifenfundamente (unter durchlaufenden Konstruktionen), Einzelfundamente (unter Einzellasten), Streifenrostgründungen (ein Raster sich kreuzender Streifenfundamente) und Plattengründung (eine unter dem gesamten Bauwerk durchgehende Lastübertragungsplatte, die je nach Konstruktionshöhe verhältnismässig biegsam ist).
Fundamente gehören zu den Flachgründungen (Gründung). Diese werden bei gutem Baugrund eingesetzt. Bei schlechtem Baugrund werden Tief- bzw. Pfahlgründungen eingesetzt oder der Boden ausgetauscht bzw. verbessert. Durch horizontale Sohlflächen werden Bauwerkslasten auf oberflächennahe Baugrundschichten übertragen. Durch statische Bewehrung des Fundaments können Biegespannungen aufgenommen und die Fundamenthöhe wesentlich reduziert werden. Um ein statisch nicht bewehrtes Fundament in Längsrichtung steifer auszubilden, wird eine konstruktive Längsbewehrung eingelegt. Die Gründungstiefe hängt von Frostfreiheit, Standsicherheit und Konstruktion (z.B. Kellertiefe) ab. Nach DIN 1054 muss die Gründungssohle frostfrei liegen, mindestens aber 0,8 m unter Geländeoberkante. ERu |
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