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ein Hauptparameter bei der Bewertung der Gewässerstruktur, welcher den Gewässerrandstreifen und die Nutzungen des gewässernahen Vorlandes beschreibt. Hierzu gehören naturbelassene Geländeflächen oberhalb der Uferböschung, die uneingeschränkt für die Gewässerentwicklung zur Verfügung stehen. Ferner werden Art und Umfang an Nutzungen im unmittelbaren Gewässerumfeld berücksichtigt, soweit dieses natürlicherweise als Gewässerniederung oder Überschwemmungsgebiet anzusehen ist. |
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