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Vermessungsmarke, die der dauerhaften Kennzeichnung eines Höhenfestpunktes sowie der örtlichen Festlegung seiner Höhe dient (Vermarkung). Höhenbolzen können sowohl senkrecht als auch horizontal an Bauwerken, in Fels oder an besonders gegründeten Vermessungspfeilern aus Granit oder Beton eingebracht werden. Die Höhe des Punktes bezieht sich stets auf die höchste Stelle des Bolzens, weshalb dort die Nivellierlatte aufzuhalten ist. Soll der Höhenbolzen zugleich als Lagefestpunkt verwendet werden, so verfügt er zusätzlich über eine senkrechte Bohrung von 1,5 mm Durchmesser zur Aufnahme eines Metallstiftes, der die Bolzenmitte markiert. Material, Form und Ausführung von Höhenbolzen wird durch DIN 18708 festgelegt. Je nach Art ihrer Anbringung unterscheidet man z.B. Mauerbolzen, Pfeilerbolzen oder Rammpfahlbolzen. |
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