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Belastungsraum, Belastungsgebiet, allgemeinerBegriff aus der Landschaftsökologie für Landschaftsökosysteme, deren natürliche Struktur durch anthropogene Einflüsse deutlich gestört ist. Dies führt zu einem Verlust an Stabilität und ökologischer Vielfalt (Biodiversität). Die negativen Eigenschaften des Lastraumes können, im Sinne einer negativen ökologischen Ausgleichswirkung, über Luft und Wasser in benachbarte, weniger gestörte Ökosysteme übertragen werden. Typische Lasträume sind urban-industrielle Gebiete. Den Lasträumen können die Ausgleichsräume gegenübergestellt werden. In der engeren Definition des Bundes-Immissionsschutzgesetzes handelt es sich bei Lasträumen in Deutschland um ausgewiesene Gebiete mit Umweltschäden infolge von Luftverschmutzung (Immissionsschäden). Diese sind in Immissionskataster als Immissionswirkungsdauer erfasst, um auf der Grundlage von Luftreinhalteplänen Massnahmen zu deren Verminderung einzuleiten. Auch die TA Luft enthält Grenzwerte, um die Lasträume gegenüber den weniger oder nicht belasteten Gebieten abzugrenzen. Die Problematik der Festsetzung von Grenzwerten erschwert eine objektive Ausweisung der Belastungsgebiete nach rein naturwissenschaftlichen Kriterien. |
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