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Abkürzung für die technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft. Dabei handelt es sich um eine allgemeine Verwaltungsvorschrift in der vorgeschrieben wird, wie eine Immissionsprognose bei einer genehmigungsbedürftigen Anlage entsprechend dem Bundesimmissionsschutzgesetz durchzuführen ist. Durch Vergleich der berechneten Belastung mit vorgegebenen Grenzwerten muss abgeschätzt werden, ob durch die Immissionen schädliche Umwelteinwirkungen, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für Menschen, Tiere, Pflanzen und Sachen zu erwarten sind. |
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