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zur Untersuchung oder Erschliessung der Gesteinsschichten, Lagerstätten nutzbarer Stoffe oder Grundwasser angesetzte Flach- oder Tiefbohrungen lassen entweder durch Herausschneiden einer zylinderförmigen Gesteinssäule (Bohrkern) oder durch Herausspülen der bei der Bohrung zerstossenen Gesteinsmassen (Spülprobe) die Aufstellung eines Bohrprofils zu, das die Aufeinanderfolge, die Mächtigkeit und Ausbildung des durchsunkenen Gesteinskörpers angibt. Die Abförderung des drehend oder schlagend gelösten Bohrgutes erfolgt mittels Wasser, ggf. mit Spülungszusätzen oder Luft (Spülung). Heute werden in der Praxis (z.B. Erdölgeologie) zur Erstellung von Bohrlochprofilen in erheblichem Masse geophysikalische Bohrlochmessungen durchgeführt. Insbesondere eignen sich solche Verfahren auch zur (litho-) stratigraphischen Parallelisierung von Sedimentschichten benachbarter Bohrungen. Spülbohrungen sind bei der Baugrunderkundung nur für Sonderzwecke wie z.B. für die Einrichtung von Grundwasser- und anderer Messstellen oder als Brunnenbohrungen üblich. |
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