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Sperrwerk, Bauwerk, mit dem ein Tidegewässer (Tide) in der Nähe seiner Mündung bei höheren Wasserständen insbesondere zum Schutz gegen Sturmfluten abgesperrt werden kann. Durch die damit verbundene Verkürzung der Deichlinie werden bei den Deichen Bau-und Unterhaltungsaufwand reduziert. Darüber hinaus können Sperrwerke auch insofern landeskulturellen Zwecken dienen, als damit das hinter dem Sperrwerk liegende Einzugsgebiet gegen Tiden geschützt und somit die Entwässerung verbessert bzw. erst ermöglicht wird. Wesentlich ist, dass oberhalb des Sperrwerkes ausreichend Speicherraum vorhanden ist, damit bei geschlossenen Toren der Oberwasserzufluss zurückgehalten werden kann. Andererseits muss durch Hochwasserschöpfwerke (Schöpfwerke) eine künstliche Vorflut hergestellt werden. Wo bei schiffbaren Tidegewässern Schiffahrt auch bei geschlossenen Toren möglich sein muss, werden Schleusen angeordnet. Als Verschlussorgane werden meist Stemmtore oder Hubtore, Segmentverschlüsse (Segmentwehr) oder Klapptore (Klappenwehr) verwendet. |
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