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Begriff aus dem Umweltrecht für einen festgelegten Ereignisablauf, bei dessen Eintreten ein sicherheitstechnisch einwandfreier Betrieb einer Anlage oder eines Betriebes nicht mehr gewährleistet werden kann und Gefahr für die Gesundheit von Menschen und starke Belastungen der Umwelt zu erwarten sind. In Deutschland sind die möglichen Störfälle und die dadurch zu erwartenden Emissionen (Stoffe, Geräusche, Strahlung) in der Störfallverordnung geregelt. |
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