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amtliche Kartographie, staatliche Kartographie, die regelmässige Bearbeitung, Herstellung und Herausgabe von Karten und Kartenwerken zur öffentlichen Daseinsvorsorge als hoheitliche Aufgabe durch Verwaltungsbehörden. Hierzu gehören schon seit über 200 Jahren, die grossmassstäbigen Flur- und Katasterkarten des Liegenschaftskatasters, ursprünglich zur Besteuerung von Grund und Boden (Steuerkataster), später als Grundstücksnachweis (Eigentumskataster) und heute für weitgehende Bedürfnisse von Recht, Verwaltung und Wirtschaft (Mehrzweckkataster). Gleichfalls weit zurück reichen die eigentlichen Landkarten, d.h. die topographischen Karten und die Seekarten, die beide ursprünglich v.a. der Landesverteidigung dienten. Schon seit dem 19. Jahrhundert gibt es von den jeweiligen Ämtern herausgegebene Geologische Karten, Bodenkarten, Stadtkarten. Inzwischen erfuhr die behördliche Kartographie eine Erweiterung durch volkswirtschaftliche Aufgaben (Verkehrsplanung, Forstwirtschafts- und Wasserwirtschaftsverwaltung, Umweltschutz, Raumplanung). An Stelle eigener kartographischer Abteilungen in den Behörden ist heute eine zunehmende Auslagerung in den Bereich der gewerblichen Kartographie getreten. Zugleich erlaubt der technische Fortschritt ihr Angebot zu vermehren und ausser den herkömmlichen gedruckten Karten digitale Ausgaben zur Verfügung zu stellen. Schliesslich ist die behördliche Kartographie gekennzeichnet durch zunehmende internationale Zusammenarbeit, insbesondere in Europa (CERCO). |
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